Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen richtet sich in Deutschland nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der jeweils neuesten Fassung, derzeit von November 2022. Hierin sind verschiedenste tierärztliche Leistungen aufgeführt. Diese werden mit dem einfachen bis dreifachen – im Notdienst und an Feiertagen aber auch bis zu maximal dem vierfachen – Satz berechnet. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der einzelnen Leistungen zuzüglich abgegebener oder angewandter Medikamente und speziellem Material und derzeit 19 % Mehrwertsteuer.
Der Umfang der notwendigen Untersuchungen und der Behandlung kann sehr variieren. Bitte sprechen Sie uns an, wie viel dies im Fall Ihres Tieres voraussichtlich etwa kosten wird. Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir telefonisch ohne Vorstellung Ihres Tieres keine genaueren Kostenschätzungen vornehmen können.
Die tierärztliche Gebührenordnung finden Sie hier.